Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Kartellbehörden auch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften prüfen dürfen. In einem Fall gegen Facebook hatte das Bundeskartellamt die Zusammenführung von Nutzerdaten untersagt, da es Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) feststellte.
Der EuGH bestätigte nun, dass Kartellbehörden solche Prüfungen vornehmen dürfen, um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung festzustellen. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Datenwirtschaft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird nun über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundeskartellamts entscheiden.
(EuGH, Urt. v. 04.07.2023, Az. C-252/21)