Der Spoiler kommt gleich am Anfang. Ihr habt es euch wahrscheinlich auch schon gedacht: Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Für einen Vertragsschluss braucht es nur zwei Dinge: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, bei einem Vertrag auch „Angebot“ und „Annahme“ genannt.
In vielen Fällen besteht die Annahme nur aus einem simplen „Ja“, nämlich dann, wenn das Angebot bereits alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält, insbesondere die Bezeichnung und den Preis der Ware. Für die Freaks unter euch: Diese wesentlichen Vertragsbestandteile nennen Juristen auch „essentialia negotii“.
Da es für Verträge mithin keine Formvorschriften gibt, insbesondere keine Schriftform, kommen Verträge viel häufiger zustande als manche Menschen annehmen. So ist zum Beispiel der alltägliche Kauf von Brötchen ein Vertrag. Auch der Kauf von Fahrkarten am Automaten ist ein Vertrag. Alles wirksam, auch ohne Unterschrift.